Für Bauherren, ausführende Betriebe, Planer und Kommunen
Schadstofferkundung vor dem Abbruch
Vor jedem Eingriff in Bausubstanz aus der Zeit vor 1993 muss feststehen, was
verbaut ist. Wir erkunden, erstellen das Schadstoffkataster und liefern die Unterlagen so,
dass daraus ausgeschrieben und kalkuliert werden kann.
Die Erkundungspflicht liegt beim ausführenden Betrieb
Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung — in Kraft seit 05.12.2024, Asbest-Regelungen
anwendbar seit 20.12.2025 — hat sich die Last verschoben. Der Veranlasser muss nach
§ 5a GefStoffV informieren; erkunden lassen muss, wer eingreift.
Das trifft Abbruch- und Entkernungsbetriebe genauso wie Dachdecker, Bodenleger, Elektro-
und SHK-Betriebe. Die wenigsten haben die erforderliche Sachkunde im eigenen Haus. Genau
dafür sind wir da — als Vorleistung, nicht als Konkurrenz um Ihren Auftrag.
Stand: 07/2026 · Rechtsstand ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Wenn Sie uns als Betrieb mit der Erkundung beauftragen, sind wir in diesem Vorgang
ausschließlich Gutachter. Wir bieten Ihrem Auftraggeber in diesem Objekt keine Ausführung
an. Auf Wunsch halten wir das im Angebot schriftlich fest.
Bildplatz 09 · Ortsbegehung im leeren Altbauraum
Vorgesehen: Blick in einen leeren Altbauraum, Kamera waagerecht, Kanten parallel, natürliches Licht, kein Weitwinkel-Verzug.
Drei Tiefen
Welche Untersuchung Ihr Vorhaben braucht
Nicht jedes Objekt braucht die größte Variante. Wir empfehlen die Tiefe, die zum Vorhaben
passt — und sagen es, wenn weniger reicht.
Untersuchungstiefen im Vergleich
Variante
Wofür
Ergebnis
Anlassbezogene Erkundung
Ein konkreter Eingriff: Bodenbelag, Dach, Teilbereich
Befund zu den betroffenen Bauteilen, Freigabe oder Maßnahmenumfang
Schadstoffkataster
Gesamtes Gebäude oder Bestandsportfolio, Planung über mehrere Jahre
Systematische Erfassung mit Raumbuch, fortschreibbare Objektakte, Prioritätenliste
Rückbaukataster / Pre-Demolition-Audit
Abbruch oder Vollentkernung, öffentliche Vergaben, zirkulärer Rückbau
Zusätzlich Massen- und Materialströme, Verwertungswege, Entsorgungskonzept
Die DIN SPEC 91484 (09/2023) beschreibt das Pre-Demolition-Audit und benennt
Schadstoffsachverständige ausdrücklich als berechtigte Ersteller. Sie wird zunehmend von
Kommunen bei öffentlichen Abbrüchen gefordert.
Ablauf
Wie eine Erkundung vor Abbruch abläuft
Unterlagenauswertung
Bauakte, Baujahr und Baubeginn, Umbauhistorie, frühere Gutachten, Nutzungsgeschichte. Was schon dokumentiert ist, muss nicht erneut beprobt werden.
Begehung mit Raumbuch
Systematische Aufnahme aller Bauteile und Schichtaufbauten, fotografisch dokumentiert, mit eindeutiger Verortung.
Probenahme über alle drei Stoffgruppen
Asbest, PAK und KMF in einem Vorgang. Zwei Begehungen für zwei Parameter sind vermeidbare Kosten.
Laboranalyse im akkreditierten Labor
Üblicherweise fünf Werktage, Eilanalyse bei laufenden Baustellen möglich. Labor und Verfahren werden im Bericht benannt.
Kataster, Mengenansatz, Entsorgungskonzept
Materialzuordnung, Massen, Verwertungs- und Entsorgungswege, Abgrenzung der Leistungsbereiche.
Ausschreibungsfähige Unterlagen
Aufbereitet, sodass daraus ein Leistungsverzeichnis erstellt werden kann — von Ihnen, Ihrem Planer oder uns.
Wir begutachten und wir bauen zurück. Wir sanieren nicht.
Asbest-, PAK- und KMF-Sanierung ist kein Leistungsbestandteil. Wenn ein Befund eine
Sanierung erforderlich macht, benennen wir den Umfang im Bericht und Sie beauftragen dafür
einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519. Auf Wunsch stellen wir die Unterlagen
ausschreibungsfähig zur Verfügung — die Auswahl des Betriebs bleibt bei Ihnen.
Abbruch- und Handwerksbetriebe
Entlastung von einer Pflicht
Sie bekommen ein Dokument, das Ihre Erkundungspflicht erfüllt, und können kalkulieren,
statt Risiko einzupreisen. Für wiederkehrende Objekte lässt sich das als Rahmenvereinbarung
mit festen Sätzen abbilden.
Hausverwaltungen und Bestandshalter
Ein Kataster für den ganzen Bestand
Objektweise erfasst, nach Baualter und geplanten Maßnahmen priorisiert, über Budgetjahre
planbar. Die Objektakte wird fortgeschrieben, statt bei jeder Maßnahme neu zu beginnen.
Planer und Kommunen
Vergabefähig statt nachtragsanfällig
Mengen und Materialzuordnung liegen vor der Vergabe vor. Bei öffentlichen Verfahren
nehmen wir bewusst nur eine Rolle ein — entweder Begutachtung oder Ausführung, nie beides
im selben Verfahren.
Das Gutachten steht für sich.
Begutachtung und Ausführung werden getrennt beauftragt und getrennt abgerechnet — nie als
Paketpreis. Ein Befund verpflichtet zu nichts: Sie können den Rückbau an jeden Betrieb vergeben,
die Unterlagen sind dafür ausgelegt.
Projekte
Projekte aus der Erkundung vor Abbruch
Begehung Verwaltungstrakt
Dämmebene im Anschnitt
[BEISPIEL — durch echte Referenz ersetzen]
Erkundung vor Abbruch im Auftrag eines Abbruchbetriebs
Objekttyp
Gewerbehalle mit Verwaltungstrakt
Baujahr
1971
Ort
Landkreis Fürth
Leistung
Begutachtung — Erkundung vor Abbruch
Umfang
rund 2.400 m³ umbauter Raum, 17 Materialproben, Rückbaukataster mit Mengenansatz
Zeitraum
05/2026
Der ausführende Betrieb konnte die Erkundungspflicht nachweisen und die Entsorgungsmengen vor der Vergabe kalkulieren.
„Wir haben die Erkundung eingekauft, nicht einen Wettbewerber ins Objekt gelassen. Das war die Bedingung, und sie wurde eingehalten.“
Abbruchunternehmen, Mittelfranken · Beispielzitat
Objekt vor dem Abbruch
Freies Grundstück nach Übergabe
[BEISPIEL — durch echte Referenz ersetzen]
Abbruch eines Einfamilienhauses mit Keller in Nachbarbebauung
Objekttyp
Einfamilienhaus, unterkellert
Baujahr
1959
Ort
Zirndorf
Leistung
Begutachtung und Abbruch
Umfang
rund 760 m³ umbauter Raum, Fundamentabbruch, 9 Materialproben
Zeitraum
06/2026
Nach Rückbau der asbesthaltigen Dacheindeckung durch einen Fachbetrieb erfolgte der Abbruch der geprüften Restsubstanz durch uns.
Wer muss die Schadstofferkundung beauftragen — Bauherr oder ausführender Betrieb?
Die Pflicht, vor dem Eingriff Klarheit zu haben, trifft den ausführenden Betrieb. Der Veranlasser — also Bauherr, Eigentümer oder Verwaltung — muss ihm nach § 5a GefStoffV alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übergeben, mindestens das Baujahr. Fehlen belastbare Angaben, ist zu erkunden. Die Erkundung ist eine besondere Leistung und gesondert zu vergüten.
Was ist der Unterschied zwischen Erkundung, Schadstoffkataster und Pre-Demolition-Audit?
Die Erkundung klärt eine konkrete Frage vor einer konkreten Maßnahme. Das Schadstoffkataster erfasst systematisch, was in einem Gebäude oder einem Bestand verbaut ist, und wird fortgeschrieben. Das Pre-Demolition-Audit nach DIN SPEC 91484 geht darüber hinaus: Es dokumentiert zusätzlich die verwertbaren Materialströme für den zirkulären Rückbau. Welche Tiefe sinnvoll ist, hängt vom Vorhaben ab — nicht jedes Objekt braucht die größte Variante.
Wie schnell geht das?
Für ein Einfamilienhaus ist eine Begehung an einem Tag realistisch, die Laboranalyse braucht üblicherweise fünf Werktage, der Bericht folgt in der Woche danach. Bei laufenden Baustellen sind Eilanalysen möglich. Wir sagen bei der Auftragsbestätigung verbindlich, wann Sie was bekommen.
Wir sind selbst ein Abbruchbetrieb. Nehmen Sie uns den Auftrag weg?
Nein. In dieser Konstellation sind wir Gutachter, nicht Wettbewerber. Sie bekommen den Bericht, Sie führen aus, wir treten gegenüber Ihrem Auftraggeber nicht als Anbieter der Ausführung auf. Wenn Sie das schriftlich fixiert haben möchten, halten wir das im Angebot fest.
Ist das Ergebnis ausschreibungsfähig?
Ja, das ist der Zweck. Der Bericht enthält Mengenansätze, Materialzuordnung und Abgrenzung der Leistungsbereiche, sodass daraus ein Leistungsverzeichnis erstellt werden kann. Ziel ist, Nachträge während des Rückbaus zu vermeiden — dort entstehen sie sonst.