Für Bauherren, ausführende Betriebe, Planer und Kommunen

Schadstofferkundung vor dem Abbruch

Vor jedem Eingriff in Bausubstanz aus der Zeit vor 1993 muss feststehen, was verbaut ist. Wir erkunden, erstellen das Schadstoffkataster und liefern die Unterlagen so, dass daraus ausgeschrieben und kalkuliert werden kann.

Die Ausgangslage

Die Erkundungspflicht liegt beim ausführenden Betrieb

Mit der Novelle der Gefahrstoffverordnung — in Kraft seit 05.12.2024, Asbest-Regelungen anwendbar seit 20.12.2025 — hat sich die Last verschoben. Der Veranlasser muss nach § 5a GefStoffV informieren; erkunden lassen muss, wer eingreift.

Das trifft Abbruch- und Entkernungsbetriebe genauso wie Dachdecker, Bodenleger, Elektro- und SHK-Betriebe. Die wenigsten haben die erforderliche Sachkunde im eigenen Haus. Genau dafür sind wir da — als Vorleistung, nicht als Konkurrenz um Ihren Auftrag.

Stand: 07/2026 · Rechtsstand ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Quellen: § 5a GefStoffV · BG BAU, Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ (PDF) · DIN SPEC 91484

Für ausführende Betriebe

Wir treten nicht gegen Sie an

Wenn Sie uns als Betrieb mit der Erkundung beauftragen, sind wir in diesem Vorgang ausschließlich Gutachter. Wir bieten Ihrem Auftraggeber in diesem Objekt keine Ausführung an. Auf Wunsch halten wir das im Angebot schriftlich fest.

Bildplatz 09 · Ortsbegehung im leeren Altbauraum

Vorgesehen: Blick in einen leeren Altbauraum, Kamera waagerecht, Kanten parallel, natürliches Licht, kein Weitwinkel-Verzug.

Drei Tiefen

Welche Untersuchung Ihr Vorhaben braucht

Nicht jedes Objekt braucht die größte Variante. Wir empfehlen die Tiefe, die zum Vorhaben passt — und sagen es, wenn weniger reicht.

Untersuchungstiefen im Vergleich
VarianteWofürErgebnis
Anlassbezogene Erkundung Ein konkreter Eingriff: Bodenbelag, Dach, Teilbereich Befund zu den betroffenen Bauteilen, Freigabe oder Maßnahmenumfang
Schadstoffkataster Gesamtes Gebäude oder Bestandsportfolio, Planung über mehrere Jahre Systematische Erfassung mit Raumbuch, fortschreibbare Objektakte, Prioritätenliste
Rückbaukataster / Pre-Demolition-Audit Abbruch oder Vollentkernung, öffentliche Vergaben, zirkulärer Rückbau Zusätzlich Massen- und Materialströme, Verwertungswege, Entsorgungskonzept

Die DIN SPEC 91484 (09/2023) beschreibt das Pre-Demolition-Audit und benennt Schadstoffsachverständige ausdrücklich als berechtigte Ersteller. Sie wird zunehmend von Kommunen bei öffentlichen Abbrüchen gefordert.

Ablauf

Wie eine Erkundung vor Abbruch abläuft

  1. Unterlagenauswertung

    Bauakte, Baujahr und Baubeginn, Umbauhistorie, frühere Gutachten, Nutzungsgeschichte. Was schon dokumentiert ist, muss nicht erneut beprobt werden.

  2. Begehung mit Raumbuch

    Systematische Aufnahme aller Bauteile und Schichtaufbauten, fotografisch dokumentiert, mit eindeutiger Verortung.

  3. Probenahme über alle drei Stoffgruppen

    Asbest, PAK und KMF in einem Vorgang. Zwei Begehungen für zwei Parameter sind vermeidbare Kosten.

  4. Laboranalyse im akkreditierten Labor

    Üblicherweise fünf Werktage, Eilanalyse bei laufenden Baustellen möglich. Labor und Verfahren werden im Bericht benannt.

  5. Kataster, Mengenansatz, Entsorgungskonzept

    Materialzuordnung, Massen, Verwertungs- und Entsorgungswege, Abgrenzung der Leistungsbereiche.

  6. Ausschreibungsfähige Unterlagen

    Aufbereitet, sodass daraus ein Leistungsverzeichnis erstellt werden kann — von Ihnen, Ihrem Planer oder uns.

Wir begutachten und wir bauen zurück. Wir sanieren nicht.

Asbest-, PAK- und KMF-Sanierung ist kein Leistungsbestandteil. Wenn ein Befund eine Sanierung erforderlich macht, benennen wir den Umfang im Bericht und Sie beauftragen dafür einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519. Auf Wunsch stellen wir die Unterlagen ausschreibungsfähig zur Verfügung — die Auswahl des Betriebs bleibt bei Ihnen.

Abbruch- und Handwerksbetriebe

Entlastung von einer Pflicht

Sie bekommen ein Dokument, das Ihre Erkundungspflicht erfüllt, und können kalkulieren, statt Risiko einzupreisen. Für wiederkehrende Objekte lässt sich das als Rahmenvereinbarung mit festen Sätzen abbilden.

Hausverwaltungen und Bestandshalter

Ein Kataster für den ganzen Bestand

Objektweise erfasst, nach Baualter und geplanten Maßnahmen priorisiert, über Budgetjahre planbar. Die Objektakte wird fortgeschrieben, statt bei jeder Maßnahme neu zu beginnen.

Planer und Kommunen

Vergabefähig statt nachtragsanfällig

Mengen und Materialzuordnung liegen vor der Vergabe vor. Bei öffentlichen Verfahren nehmen wir bewusst nur eine Rolle ein — entweder Begutachtung oder Ausführung, nie beides im selben Verfahren.

Das Gutachten steht für sich.

Begutachtung und Ausführung werden getrennt beauftragt und getrennt abgerechnet — nie als Paketpreis. Ein Befund verpflichtet zu nichts: Sie können den Rückbau an jeden Betrieb vergeben, die Unterlagen sind dafür ausgelegt.

Projekte

Projekte aus der Erkundung vor Abbruch

Begehung Verwaltungstrakt

Dämmebene im Anschnitt

[BEISPIEL — durch echte Referenz ersetzen]

Erkundung vor Abbruch im Auftrag eines Abbruchbetriebs

Objekttyp
Gewerbehalle mit Verwaltungstrakt
Baujahr
1971
Ort
Landkreis Fürth
Leistung
Begutachtung — Erkundung vor Abbruch
Umfang
rund 2.400 m³ umbauter Raum, 17 Materialproben, Rückbaukataster mit Mengenansatz
Zeitraum
05/2026

Der ausführende Betrieb konnte die Erkundungspflicht nachweisen und die Entsorgungsmengen vor der Vergabe kalkulieren.

„Wir haben die Erkundung eingekauft, nicht einen Wettbewerber ins Objekt gelassen. Das war die Bedingung, und sie wurde eingehalten.“

Abbruchunternehmen, Mittelfranken · Beispielzitat

Objekt vor dem Abbruch

Freies Grundstück nach Übergabe

[BEISPIEL — durch echte Referenz ersetzen]

Abbruch eines Einfamilienhauses mit Keller in Nachbarbebauung

Objekttyp
Einfamilienhaus, unterkellert
Baujahr
1959
Ort
Zirndorf
Leistung
Begutachtung und Abbruch
Umfang
rund 760 m³ umbauter Raum, Fundamentabbruch, 9 Materialproben
Zeitraum
06/2026

Nach Rückbau der asbesthaltigen Dacheindeckung durch einen Fachbetrieb erfolgte der Abbruch der geprüften Restsubstanz durch uns.

Häufige Fragen

Zur Erkundung vor Abbruch

Wer muss die Schadstofferkundung beauftragen — Bauherr oder ausführender Betrieb?

Die Pflicht, vor dem Eingriff Klarheit zu haben, trifft den ausführenden Betrieb. Der Veranlasser — also Bauherr, Eigentümer oder Verwaltung — muss ihm nach § 5a GefStoffV alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übergeben, mindestens das Baujahr. Fehlen belastbare Angaben, ist zu erkunden. Die Erkundung ist eine besondere Leistung und gesondert zu vergüten.

Was ist der Unterschied zwischen Erkundung, Schadstoffkataster und Pre-Demolition-Audit?

Die Erkundung klärt eine konkrete Frage vor einer konkreten Maßnahme. Das Schadstoffkataster erfasst systematisch, was in einem Gebäude oder einem Bestand verbaut ist, und wird fortgeschrieben. Das Pre-Demolition-Audit nach DIN SPEC 91484 geht darüber hinaus: Es dokumentiert zusätzlich die verwertbaren Materialströme für den zirkulären Rückbau. Welche Tiefe sinnvoll ist, hängt vom Vorhaben ab — nicht jedes Objekt braucht die größte Variante.

Wie schnell geht das?

Für ein Einfamilienhaus ist eine Begehung an einem Tag realistisch, die Laboranalyse braucht üblicherweise fünf Werktage, der Bericht folgt in der Woche danach. Bei laufenden Baustellen sind Eilanalysen möglich. Wir sagen bei der Auftragsbestätigung verbindlich, wann Sie was bekommen.

Wir sind selbst ein Abbruchbetrieb. Nehmen Sie uns den Auftrag weg?

Nein. In dieser Konstellation sind wir Gutachter, nicht Wettbewerber. Sie bekommen den Bericht, Sie führen aus, wir treten gegenüber Ihrem Auftraggeber nicht als Anbieter der Ausführung auf. Wenn Sie das schriftlich fixiert haben möchten, halten wir das im Angebot fest.

Ist das Ergebnis ausschreibungsfähig?

Ja, das ist der Zweck. Der Bericht enthält Mengenansätze, Materialzuordnung und Abgrenzung der Leistungsbereiche, sodass daraus ein Leistungsverzeichnis erstellt werden kann. Ziel ist, Nachträge während des Rückbaus zu vermeiden — dort entstehen sie sonst.