Abbruch und Rückbau in Fürth, Nürnberg und Mittelfranken
Gebäudeabbruch, Teilabbruch und selektiver Rückbau geprüfter Bausubstanz —
mit eigenem Fachpersonal, mit Mengenermittlung, Entsorgungsnachweis und Dokumentation.
Auf Basis eines vorliegenden Befunds.
Rückbau einzelner Bauteile und Baustoffe nach Vorgabe
Baubegleitung und Dokumentation der Ausführung
Was wir nicht anbieten
Asbest-, PAK- und KMF-Sanierung führen wir nicht aus. Für Arbeiten an asbesthaltigen
Bauteilen ist eine betriebsbezogene behördliche Genehmigung erforderlich; solange diese
nicht vorliegt, führen wir solche Arbeiten weder aus noch bewerben wir sie. Wir benennen
Ihnen Fachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519.
Bildplatz 10 · Entkernter Raum nach dem Rückbau
Vorgesehen: sauberer Zustand nach dem Rückbau, freigelegte Substanz — der ruhige Nachher-Zustand, ausdrücklich keine Schuttberge.
Der Unterschied
Erst geprüft, dann zurückgebaut
Wir bauen nur zurück, wenn die Schadstofflage geklärt ist — entweder durch eine
vorhandene Dokumentation oder durch unsere eigene Erkundung. Das ist keine Verkaufsmasche,
sondern die Reihenfolge, die seit dem 20.12.2025 ohnehin gilt.
Abrisskosten werden pro Kubikmeter gerechnet, nicht pro Quadratmeter
Die meisten Kostenportale rechnen in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das ist einfach zu
lesen und bei hohen Räumen, ausgebauten Dachgeschossen oder unterkellerten Gebäuden systematisch
daneben. Kalkuliert wird pro Kubikmeter umbauten Raum.
Marktübliche Größenordnungen 2026 — Orientierung, keine Preiszusage
Position
Größenordnung
Anmerkung
Abbruch Einfamilienhaus, komplett
15.000–35.000 €
abhängig von Keller, Zufahrt, Nachbarbebauung, Entsorgung
Fundamentabbruch, unbewehrt
ca. 110 €/m³
Beton ohne Bewehrung
Fundamentabbruch, Stahlbeton
ca. 136 €/m³
höherer Aufwand durch Bewehrung
Entkernung
10–30 €/m²
zzgl. Umsatzsteuer und Entsorgung
Marktorientierung aus öffentlich zugänglichen Quellen, u. a.
revicon-abbruch.de und
musterhaus.net.
Stand 07/2026. Keine Preiszusage — verbindlich ist ausschließlich unser schriftliches Angebot
nach Objektaufnahme.
Ablauf
Von der Anfrage bis zum freien Grundstück
Objektaufnahme
Vor Ort oder anhand von Unterlagen und Fotos. Kubatur, Konstruktion, Keller, Zufahrt, Nachbarbebauung, Ver- und Entsorgungsleitungen.
Klärung der Schadstofflage
Vorhandene Dokumentation prüfen oder Erkundung durchführen. Ohne diesen Schritt kein Angebot.
Angebot mit Mengen und Entsorgungswegen
Nach Kubatur kalkuliert, Positionen einzeln ausgewiesen. Begutachtung und Ausführung immer getrennt.
Anzeigen, Trennungen, Baustelleneinrichtung
Abbruchanzeige, Abmeldung und Trennung der Hausanschlüsse, Sicherung und Absperrung.
Ausführung mit getrennter Materialerfassung
Selektiver Rückbau, sortenreine Trennung, Abfuhr mit Nachweis.
Warum rechnen Sie in Kubikmeter statt in Quadratmeter?
Weil abgebrochen wird, was räumlich vorhanden ist, nicht was auf dem Grundriss steht. Die Branche kalkuliert Gebäudeabbruch üblicherweise pro Kubikmeter umbauten Raum. Kostenportale rechnen häufig pro Quadratmeter Wohnfläche — das ist bequemer, aber bei hohen Räumen, ausgebauten Dachgeschossen und unterkellerten Gebäuden systematisch unzutreffend.
Was kostet ein Hausabbruch?
Für ein Einfamilienhaus liegen marktübliche Größenordnungen 2026 bei etwa 15.000 bis 35.000 Euro. Die Spanne ist groß, weil Keller, Zufahrt, Nachbarbebauung, Entsorgungswege und vor allem Schadstoffe den Preis bestimmen. Eine belastbare Zahl entsteht erst nach Objektaufnahme — vorher ist jede Zusage unseriös.
Brauche ich eine Abbruchgenehmigung?
Das hängt von Gebäude, Lage und Bauordnungsrecht ab. In Bayern ist der Abbruch vieler Gebäude verfahrensfrei, bleibt aber anzeigepflichtig; bei denkmalgeschützten oder größeren Bauwerken gelten eigene Verfahren. Zuständig ist die Bauaufsicht der Stadt beziehungsweise des Landkreises. Wir klären das im Rahmen der Vorbereitung mit Ihnen.
Führen Sie auch Abbruch an asbesthaltigen Gebäuden aus?
Derzeit bewerben wir ausschließlich Abbruch, Entkernung und Rückbau schadstofffreier beziehungsweise schadstoffgeprüfter Bausubstanz. Für Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen ist eine betriebsbezogene behördliche Genehmigung erforderlich; bis diese vorliegt, vermitteln wir an Fachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519. Die Begutachtung übernehmen wir in beiden Fällen.