Die Brücke
Seit dem 20.12.2025 ist die Reihenfolge Rechtspflicht
Die novellierte Gefahrstoffverordnung ist am 05.12.2024 in Kraft getreten; die zentralen
Asbest-Regelungen gelten seit dem 20.12.2025. Für Bauwerke mit Baubeginn vor dem 31.10.1993
gilt seither eine gesetzliche Asbestvermutung. Liegt keine belastbare Schadstoffdokumentation
vor, darf kein Betrieb annehmen, das Gebäude sei asbestfrei.
Nach § 5a GefStoffV muss der Veranlasser dem ausführenden Betrieb schriftlich oder
elektronisch alle vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte übergeben,
mindestens das Baujahr. Fehlen belastbare Angaben, ist zu erkunden — und diese Erkundung
ist eine besondere Leistung, die gesondert zu beauftragen und zu vergüten ist.
Stand: 07/2026 · Rechtsstand ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Quellen:
BG BAU, Novellierung GefStoffV ·
GefStoffV im Volltext ·
Umweltbundesamt, Asbest