Person und Nachweise
Jedes Gutachten wird von einer Person unterschrieben, nicht von einer Firma. Deshalb stehen die Nachweise hier einzeln und benannt — nicht als Sammelbegriff.
Zur Person
Omed Akbarie hat die Sachkundeprüfung für Tätigkeiten mit Asbest nach TRGS 519 Anlage 3 sowie Anlage 4A/4B abgelegt und verfügt über Fachkunde für PAK und KMF sowie über die Gerätefachkunde. Der Betrieb hat seinen Sitz in Fürth und arbeitet schwerpunktmäßig in Mittelfranken und Nordbayern.
Zwei Dinge, die wir ausdrücklich nicht behaupten: Es besteht keine öffentliche Bestellung und Vereidigung, und es besteht keine Zertifizierung nach VDI-MT 6202 Blatt 20.01. Diese Zertifizierung ist angestrebt und wird hier eingetragen, sobald sie vorliegt — vorher nicht.
Das Gutachten steht für sich.
Begutachtung und Ausführung werden getrennt beauftragt und getrennt abgerechnet — nie als Paketpreis. Ein Befund verpflichtet zu nichts: Sie können den Rückbau an jeden Betrieb vergeben, die Unterlagen sind dafür ausgelegt.
Bildplatz 12 · Porträt Omed Akbarie
Vorgesehen: Porträt vor Ort, Halbtotale, Arbeitskleidung, ruhiger Hintergrund, Tageslicht — kein Studio, kein Bauhelm als Requisite.
Nachweise
| Nachweis | Rechtsgrundlage | Status |
|---|---|---|
| Sachkunde Asbest, TRGS 519 Anlage 3 | behördlich anerkannter Lehrgang nach GefStoffV | vorhanden · [PLATZHALTER: Ausstellungsdatum und Gültigkeit] |
| Sachkunde TRGS 519 Anlage 4A/4B | ergänzende Tätigkeitsbereiche | vorhanden · [PLATZHALTER: Ausstellungsdatum] |
| Sachverständiger Schadstoffe in Gebäuden | Qualifikationsnachweis | vorhanden · [PLATZHALTER: ausstellende Stelle] |
| Gerätefachkunde | Umgang mit Absaug- und Messtechnik | vorhanden · [PLATZHALTER: Ausstellungsdatum] |
| Sachkunde PAK | Fachkunde nach § 6 Abs. 11 GefStoffV, TRGS 551 / TRGS 524 | vorhanden · [PLATZHALTER: Ausstellungsdatum] |
| Sachkunde KMF | Fachkunde nach § 6 Abs. 11 GefStoffV, TRGS 521 | vorhanden · [PLATZHALTER: Ausstellungsdatum] |
| Zertifizierung VDI-MT 6202 Blatt 20.01 | Schadstoffgutachter | angestrebt — liegt derzeit nicht vor |
| Öffentliche Bestellung und Vereidigung | IHK-Sachverständigenordnung | besteht nicht |
| Berufs- und Betriebshaftpflicht | Versicherungsnachweis | [PLATZHALTER: Versicherer, Deckungssumme, Policennummer] |
Die Nachweisdokumente werden hier nach Freigabe als Scan hinterlegt. Vor der Veröffentlichung ist zu prüfen, ob personenbezogene Angaben zu schwärzen sind.
Stand: 07/2026 · Rechtsstand ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Was betrieblich noch offen ist
Die persönliche Sachkunde ist die notwendige, aber nicht die hinreichende Voraussetzung für Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen. Zusätzlich braucht der Betrieb eine unternehmensbezogene Anzeige beziehungsweise Genehmigung nach der Gefahrstoffverordnung. Die Nachweisfrist läuft bis zum 19.12.2026.
Solange diese betriebliche Genehmigung nicht vorliegt, führen wir Rückbauarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen weder aus noch bewerben wir sie. Beworben und angeboten werden: Begutachtung von Asbest, PAK und KMF sowie Abbruch, Entkernung und Rückbau geprüfter Bausubstanz.
Quellen: TRGS 519 (BAuA) · GefStoffV
Zusammenarbeit
Materialanalysen erfolgen in einem akkreditierten Labor, das im Bericht namentlich genannt wird
Für Freimessungen empfehlen wir ausdrücklich ein akkreditiertes Drittlabor — nicht uns selbst
Sanierungsleistungen werden nicht angeboten; wir benennen Fachbetriebe mit Sachkunde nach TRGS 519
Bei öffentlichen Vergabeverfahren nehmen wir bewusst nur eine Rolle ein: Begutachtung oder Ausführung, nie beides im selben Verfahren
Bildplatz 07 · Beschriftete Probenbeutel
Vorgesehen: beschriftete Probenbeutel auf dem Bauteil oder im Koffer, Beschriftung lesbar — der sichtbare Beleg für saubere Dokumentation.
Häufige Fragen
Nein. Omed Akbarie ist Sachverständiger mit den unten aufgeführten Sachkunde- und Fachkundenachweisen. Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Industrie- und Handelskammer besteht nicht, und wir treten auch nicht so auf. Für gerichtlich verwertbare Gutachten ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlich ist.
Das ist der behördlich anerkannte Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest, umgangssprachlich der „große Asbestschein“. Er ist personenbezogen und in der Regel sechs Jahre gültig. Anlage 4A und 4B betreffen ergänzende Tätigkeitsbereiche.
Nein, nicht in der Form wie bei Asbest. Für PAK und KMF verlangt das Regelwerk eine „fachkundige Person“ nach § 6 Abs. 11 GefStoffV. Marktübliche Lehrgänge sind freiwillige Fachkundeseminare, keine behördliche Zulassung. Wir stellen das ausdrücklich nicht anders dar.
Berufs- und Betriebshaftpflicht sind zwei verschiedene Risiken — Gutachterfehler auf der einen, Bauschaden auf der anderen Seite. Beide Nachweise legen wir auf Anfrage vor. Die konkreten Angaben stehen im Impressum, sobald sie vorliegen.