Ausgangslage
Was die Asbestvermutung praktisch bedeutet
Asbest ist in Deutschland seit dem 31.10.1993 verboten. Für Bauwerke, deren Errichtung
vorher begonnen wurde, gilt seit dem 20.12.2025 eine gesetzliche Asbestvermutung.
Das bedeutet nicht, dass Asbest verbaut ist. Es bedeutet, dass so lange davon ausgegangen
wird, bis das Gegenteil belegt ist. Ohne diesen Beleg darf in die Bausubstanz nicht ohne
Weiteres eingegriffen werden — das betrifft Bodenbeläge ebenso wie Putz, Dach, Fassade oder
Elektroinstallation.
Den Beleg führen wir: Begehung, Probenahme, Analyse, Bewertung. Das Ergebnis ist in beide
Richtungen brauchbar — auch und gerade ein Negativbefund.
Stand: 07/2026 · Rechtsstand ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Quellen:
Umweltbundesamt ·
TRGS 519, BAuA ·
BG BAU, Asbest