Begutachtung · Asbest

Asbest-Gutachten für Fürth, Nürnberg und Mittelfranken

Ortsbegehung, gezielte Probenahme, Laboranalyse und Bewertung — mit einem Bericht, der die gesetzliche Asbestvermutung für Ihr Gebäude belastbar ausräumt oder bestätigt.

Ausgangslage

Was die Asbestvermutung praktisch bedeutet

Asbest ist in Deutschland seit dem 31.10.1993 verboten. Für Bauwerke, deren Errichtung vorher begonnen wurde, gilt seit dem 20.12.2025 eine gesetzliche Asbestvermutung.

Das bedeutet nicht, dass Asbest verbaut ist. Es bedeutet, dass so lange davon ausgegangen wird, bis das Gegenteil belegt ist. Ohne diesen Beleg darf in die Bausubstanz nicht ohne Weiteres eingegriffen werden — das betrifft Bodenbeläge ebenso wie Putz, Dach, Fassade oder Elektroinstallation.

Den Beleg führen wir: Begehung, Probenahme, Analyse, Bewertung. Das Ergebnis ist in beide Richtungen brauchbar — auch und gerade ein Negativbefund.

Stand: 07/2026 · Rechtsstand ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Quellen: Umweltbundesamt · TRGS 519, BAuA · BG BAU, Asbest

Typische Anlässe

    Bodenbelag oder Estrich soll heraus

    Dach oder Fassade mit Wellplatten steht zur Erneuerung an

    Kaufabsicht oder Verkauf — Klarheit vor der Preisverhandlung

    Modernisierung im bewohnten Bestand, WEG-Beschluss

    Abbruch oder Entkernung ist geplant

    Ein Handwerksbetrieb verlangt vor Arbeitsbeginn eine Erkundung

    Nachtspeicheröfen sollen ausgebaut werden

Bildplatz 01 · Floor-Flex-Platte angehoben

Vorgesehen: angehobene Platte mit sichtbarer Kante und Kleberrest, schräg von oben, Tageslicht durchs Fenster.

Ablauf

Vier Schritte, feste Termine

  1. Ortsbegehung und Bestandsaufnahme

    Raumbuch, Baualtersklärung, Fotodokumentation aller Verdachtsflächen. Dauer je nach Objektgröße zwei bis vier Stunden.

  2. Probenahme nach Verdachtsflächen

    Staubarme Entnahme, eindeutige Probenummern, Verschluss der Entnahmestellen. Beschriftete Probenbeutel werden fotografisch dokumentiert.

  3. Laboranalyse — üblicherweise fünf Werktage

    Analyse in einem akkreditierten Labor. Das Labor wird im Bericht namentlich genannt, das Analyseverfahren ebenso.

  4. Bericht und Handlungsempfehlung

    Bewertung, Mengenansätze, klare Trennung zwischen Pflicht und Empfehlung. Auf Wunsch ausschreibungsfähig aufbereitet.

Wir begutachten und wir bauen zurück. Wir sanieren nicht.

Asbest-, PAK- und KMF-Sanierung ist kein Leistungsbestandteil. Wenn ein Befund eine Sanierung erforderlich macht, benennen wir den Umfang im Bericht und Sie beauftragen dafür einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519. Auf Wunsch stellen wir die Unterlagen ausschreibungsfähig zur Verfügung — die Auswahl des Betriebs bleibt bei Ihnen.

Materialien

Wo Asbest in Gebäuden dieser Region typischerweise sitzt

Verdachtsmaterialien und typische Einbauzeiträume — Orientierung, kein Nachweis
BauteilEinbau typ.Worauf zu achten ist
Floor-Flex-Platten1960–1985Format 25×25 oder 30×30 cm, oft mit schwarzem Kleber darunter
Asbestzement-Wellplatten1950–1993Dach, Fassade, Schuppen; im verwitterten Zustand kritischer
Fliesenkleber, Spachtelmasse1970–1990optisch nicht unterscheidbar, nur analytisch zu klären
Nachtspeicheröfen1960–1980Ausbau nur mit vorheriger Klärung, nicht selbst öffnen
Spritzasbest, Brandschutzputz1960–1979schwach gebunden, deshalb besonders relevant
Rohrdämmung, Dichtungen1950–1993Heizungskeller, Steigleitungen, Lüftungsanlagen

Diese Übersicht ersetzt keine Untersuchung. Ob ein Material Asbest enthält, zeigt ausschließlich die Analyse einer Probe im Labor.

Projekte

Projekte mit Asbestbezug

Probenahme am Bodenaufbau

Beschriftete Probenbeutel

[BEISPIEL — durch echte Referenz ersetzen]

Schadstoffkataster für ein Wohnportfolio vor Modernisierung

Objekttyp
Mehrfamilienhäuser, 3 Objekte
Baujahr
1957–1964
Ort
Nürnberg
Leistung
Begutachtung
Umfang
48 Wohneinheiten, 31 Materialproben, Asbest, PAK und KMF
Zeitraum
03/2026 – 04/2026

In zwei von drei Objekten wurde asbesthaltiger Fliesenkleber nachgewiesen; das dritte Objekt konnte ohne Einschränkung für die Modernisierung freigegeben werden.

„Wir konnten die Modernisierung nach Objekten priorisieren, statt alles gleichzeitig zu stoppen. Der Bericht war ohne Nacharbeit ausschreibungsfähig.“

Hausverwaltung, Nürnberg · Beispielzitat

Objekt vor dem Abbruch

Freies Grundstück nach Übergabe

[BEISPIEL — durch echte Referenz ersetzen]

Abbruch eines Einfamilienhauses mit Keller in Nachbarbebauung

Objekttyp
Einfamilienhaus, unterkellert
Baujahr
1959
Ort
Zirndorf
Leistung
Begutachtung und Abbruch
Umfang
rund 760 m³ umbauter Raum, Fundamentabbruch, 9 Materialproben
Zeitraum
06/2026

Nach Rückbau der asbesthaltigen Dacheindeckung durch einen Fachbetrieb erfolgte der Abbruch der geprüften Restsubstanz durch uns.

Häufige Fragen

Zum Asbest-Gutachten

Ab welchem Baujahr ist eine Asbestuntersuchung erforderlich?

Maßgeblich ist der Baubeginn vor dem 31.10.1993. Bei Baujahren zwischen 1993 und 1996 ist der genaue Baubeginn zu benennen, weil Restbestände noch verbaut wurden. Entscheidend ist nicht das Alter allein, sondern ob in die Bausubstanz eingegriffen werden soll.

Woran erkenne ich Asbest selbst?

Sicher gar nicht. Es gibt Verdachtsmerkmale — Floor-Flex-Platten im Format 25×25 oder 30×30 cm, Wellplatten auf Dach und Fassade, alte Nachtspeicheröfen, Spachtelmassen und Fliesenkleber der Jahre 1970 bis 1990. Ob Asbest enthalten ist, zeigt ausschließlich die Analyse einer Materialprobe im Labor.

Wie viele Proben brauche ich?

So viele, wie es unterschiedliche Verdachtsmaterialien gibt — nicht so viele wie Räume. Ein gleichartiger Bodenaufbau über mehrere Zimmer ist eine Probeneinheit. Die Zahl steht vor der Beauftragung im Angebot und wird nicht im Nachhinein erhöht, ohne dass wir es vorher mit Ihnen klären.

Ist die Probenahme gefährlich?

Eine fachgerechte Entnahme wird staubarm und mit den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen durchgeführt; die Entnahmestellen werden anschließend verschlossen. Der Eingriff ist klein. Riskant ist das Gegenteil: unbedarftes Bohren, Schleifen oder Abreißen von Verdachtsmaterial.

Führen Sie auch die Sanierung durch?

Nein. Wir begutachten und wir bauen zurück, wir sanieren nicht. Ergibt der Befund Sanierungsbedarf, benennen wir den Umfang und Sie beauftragen einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519.

Das Gutachten steht für sich.

Begutachtung und Ausführung werden getrennt beauftragt und getrennt abgerechnet — nie als Paketpreis. Ein Befund verpflichtet zu nichts: Sie können den Rückbau an jeden Betrieb vergeben, die Unterlagen sind dafür ausgelegt.